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Inhalte und Auswirkungen
Die endgültigen Durchführungsbestimmungen werden für Ende des ersten Quartals 2011 erwartet. Aufgrund der Vielzahl von Anforderungen durch die amerikanische Steuerbehörde sind in den Instituten umfangreiche Analysen und Systemanpassungen notwendig. Voraussetzung dafür ist eine strategische Entscheidung, ob das betroffene Geschäft weiter geführt wird.
Die Inhalte der neuen Richtlinie:
- Neben Banken wie bisher sollen künftig auch Broker, Investmentgesellschaften und Fondsgesellschaften* von der Meldepflicht betroffen sein
- Das bestehende QI-Verfahren (Qualified Intermediary Regime) wird erheblich ausgeweitet
- Alle betroffenen Institutionen müssen einen eigenen Vertrag mit dem amerikanischen Finanzamt IRS (Internal Revenue Service) abschließen*
- „Nicht-Vertragspartnern“ des IRS wird eine Quellensteuer in Höhe von 30% „angedroht“
- Diese Quellensteuer wird ab 2013 für Zinsen, Dividenden und Verkaufserlöse erhoben, die von US-Quellen an „Nicht-Vertragspartner“ gezahlt wurden
- Bisherige Ausnahmeregelungen für die Besteuerung wie Securities Lending entfallen ab 2013
- Neu in die Besteuerung bzw. Meldepflicht aufgenommen werden auch aus Sicht der USA ausländische Wertpapiere, die direkt oder indirekt von US-Bürgern gehalten werden
- Die Reportinganforderungen an Banken, Fonds-* und Investmentgesellschaften werden in einem erheblichen Umfang ausgedehnt
- Die Identifikation und Dokumentation der Kunden (KYC = Know your Customer) wird erheblich ausgedehnt. Die Beweislast liegt dann teilweise bei den Banken
- Ein jährliches umfangreiches Reporting an den IRS muss durchgeführt werden
Die wichtigsten Auswirkungen in Kürze
- Strategische Entscheidung ob und wie das Geschäft in amerikanischen Wertpapieren fortzuführen ist
- Strategische Entscheidung ob und wie das Geschäft mit amerikanischen Kunden fortzuführen ist
- Reporting an IRS nur noch in elektronischer Form
- Ausnahmereglungen bei bis zu 250 Meldesätze in beleghafter Form entfallen
- Der Datenhaushalt in Bezug auf Kundenstammdaten muss erweitert werden
- Jede betroffene Institution schließt einen eigenen Vertrag mit dem IRS ab*
- Die bisherigen QI Vereinbarungen werden erweitert
- Wertpapierprospekte müssen angepasst werden
- Institutseigene Formulare müssen angepasst werden
- „Strafsteuer“ in Höhe von 30% kann nicht nach dem DBA geltend gemacht werden
- Beteiligungen durch US-Bürger unterliegen FACTA
- Kundenvereinbarungen müssen überarbeitet werden
- Ausnahmeregelungen z.B. w/Wertpapierleihe entfallen
*) Bitte bedenken Sie, dass noch nicht alle Punkte abschließend geklärt sind. Seitens des IRS werden noch Durchführungsrichtlinien erstellt, die ab Ende des ersten Quartals 2011 veröffentlicht werden sollen. Somit kann sich u. U. die Liste der wesentlichen Punkte und damit verbunden die Liste der Auswirkungen noch verändern.







