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Inhalte und Auswirkungen
Für das dritte Quartal 2007 wird die Verabschiedung des Gesetzentwurfes der Unternehmenssteuerreform zur Abgeltungssteuer durch den Gesetzgeber erwartet.
Betroffen sind natürliche Personen im Sinne des EStG. Zukünftig werden Kapitalerträge und Gewinne aus Veräußerung von Kapitalvermögen mit 25% besteuert zuzüglich SoliZuschlag und Kirchensteuer.
Die Inhalte der neuen Richtlinie:
- Der Begriff Kapitalvermögen wird wesentlich erweitert (Stillhalterprämien aus Optionsgeschäften, Gewinne aus Termingeschäften, Wertzuwächse aus Forderungsabtretungen, Hypotheken-/Grundschuld- und Rentenüberträgen, …)
- Entfall der Haltefrist. d.h. ab 2009 müssen Einstandspreise, Disagien, etc. ohne zeitliche Beschränkung bis zum vollständigen Abbau der Position in Euro gespeichert werden.
- Aufwendungen der Veräußerung und der Anschaffung werden in Euro angerechnet.
- Veräußerungen fallen ab 1.1.2009 unter die Abgeltungssteuer, so sie der „alten“ Haltefrist unterliegen.
- Das „Fondsprivileg“ (steuerfreie Ausschüttung von Veräußerungsgewinnen) entfällt
- Entfall des Halbeinkünfteverfahren
- Anrechnung ausländischer Quellensteuer
- Verluste werden durch die Bank gegengerechnet. Der Kunde hat zum 15.12. eines Jahres die Wahlmöglichkeit auf Verlustausweis oder Fortschreibung!
- Bagatellregelungen entfallen
- Depotüberträge ohne Einstandskurse führen zu 30% Pauschalbemessungsgrundlage
- Der Kunde kann den Einbehalt der Kirchensteuer von der Bank fordern. Für Gemeinschaftskonten nur, wenn alle der selben „Kirche“ angehören, außer bei Ehegatten, hier ist noch die Anteilsbestimmung der Erträge möglich.
- Freistellungs- und NV-Verfahren bleiben erhalten
- Erstellung einer neuen Steuerbescheinigung ab 2009
- Letztmalige Erstellung der Jahresbescheinigung für 2008
- Automatisiertes Kontenabrufverfahren entfällt nicht
Die wichtigsten Auswirkungen in Kürze
- Anpassung der Anlagestrategien, Ausrichtung der Kundenberatung auf die Abgeltungsteuer bereits ab Mitte 2007!
- Erweiterung der Kundenstammdaten um die Kirchensteuerinformation
- Ein neues System für Aufrechnung von Kapitalerträgen ist bereitzustellen, inklusive Steuerabführung nach Postleitzahlen des Steuerpflichtigen
- Es ist eine neue Steuermitteilung für alle Systeme zu entwickeln
- Es sind diverse bestehende System- und Prozessschnittstellen intern und gegebenenfalls extern abzustimmen und anzupassen
- Es ist zu prüfen, ob Kundenberatungssysteme in der individuellen Steuervorausschau anzupassen sind







